Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma JETONTECH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen, Montagen und sonstigen Leistungen zwischen
JETONTECH
An der Emilsruhe 49
67657, Kaiserserslautern
(im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt)
und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu
.
2. Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von JETONTECH oder durch Ausführung der Lieferung bzw. Leistung zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Dazu gehören insbesondere die Lieferung und der fachgerechte Einbau von Fenstern, Türen und Sonnenschutzsystemen.
(2) JETONTECH ist berechtigt, zur Ausführung der Leistungen geeignete Subunternehmer einzusetzen.
(3) Konstruktive oder technische Änderungen, die der Verbesserung dienen oder durch neue gesetzliche Anforderungen bedingt sind, bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig.
(3) Bei größeren Aufträgen oder individuell gefertigten Produkten kann JETONTECH angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist JETONTECH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
5. Lieferung, Montage und Leistungsfristen
(1) Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
(2) Ereignisse höherer Gewalt, Materialengpässe oder unvorhersehbare Umstände verlängern die vereinbarten Fristen angemessen.
(3) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Montage ungehindert erfolgen kann (z. B. freier Zugang, Baustellensicherung, Stromanschluss).
(4) Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, trägt dieser die dadurch entstehenden Mehrkosten.
6. Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
(2) Bleibt die Abnahme aus Gründen aus, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gilt die Leistung nach Ablauf von 7 Kalendertagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung als abgenommen.
(3) Mit der Abnahme geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts auf den Auftraggeber über.
7. Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäß §§ 634 ff. BGB.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
(3) JETONTECH ist zunächst berechtigt, eine Nachbesserung vorzunehmen. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, falsche Bedienung, äußere Einflüsse oder eigenmächtige Eingriffe entstanden sind.
8. Haftung
(1) JETONTECH haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JETONTECH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis bleiben die gelieferten Waren Eigentum von JETONTECH.
10. Datenschutz
JETONTECH verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf dieser Website.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz von JETONTECH, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
