Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma JETONTECH

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferung und Montage von Fenstern, Türen (insbesondere Haustüren), Glas, Rollläden, Fensterbänken, Sonnenschutzsystemen, Fliegengittern sowie weiteren Bauelementen (im Folgenden „Leistungen“) zwischen JETONTECH (nachfolgend „wir“ oder „Auftragnehmer“) und unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
  2. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern; soweit Regelungen ausschließlich Unternehmer betreffen, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

 

2. Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Der Vertrag kommt zustande durch
    • die schriftliche oder in Textform (z.B. E‑Mail) erklärte Annahme unseres Angebots durch den Kunden oder
    • unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder
    • die Ausführung der Leistung, nachdem der Kunde unser Angebot in Textform bestätigt hat.
  3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

 

3. Leistungsumfang

  1. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus unserem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls beigefügten Zeichnungen/Leistungsbeschreibungen.
  2. Zu unseren typischen Leistungen gehören insbesondere:
    • Lieferung und fachgerechter Einbau von Fenstern, Haustüren, Rollläden, Sonnenschutzanlagen, Fensterbänken und Fliegengittern,
    • Glasarbeiten und Glasaustausch,
    • Reparatur‑ und Einstellarbeiten an den von uns eingebauten Bauteilen.
  3. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten geeignete Subunternehmer einzusetzen.
  4. Konstruktive oder technische Änderungen, die der Verbesserung dienen oder aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen erforderlich werden, bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und den vereinbarten Nutzungszweck nicht beeinträchtigen.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  2. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt:
    • Anzahlung: 50 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung,
    • Restzahlung: 50 % nach Fertigstellung, Abnahme und Rechnungsstellung, fällig innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
  3. Bei größeren Aufträgen oder individuell gefertigten Bauteilen können angemessene Abschlagszahlungen nach Baufortschritt bzw. gemäß Zahlungsplan vereinbart werden.
  4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe         (§ 288 BGB) sowie nachweislich entstandene Mahnkosten zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Rechte im Verzugsfall bleiben unberührt.
  5. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

5. Liefer‑, Montage‑ und Leistungsfristen

  1. Leistungstermine und ‑fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
  2. Leistungsfristen beginnen erst, wenn alle technischen und organisatorischen Fragen geklärt sind und der Kunde seine Mitwirkungspflichten (insbesondere Aufmaß‑Freigabe, Zugänglichkeit der Baustelle, Genehmigungen) erfüllt hat.
  3. Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder vergleichbaren, von uns nicht zu vertretenden Ereignissen (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, unverschuldete Materialengpässe, behördliche Maßnahmen) verlängern die vereinbarten Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
  4. Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, sind wir berechtigt, hierdurch entstehende Mehrkosten (z.B. zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten, Lagerkosten) angemessen zu berechnen und vereinbarte Termine entsprechend zu verschieben.

 

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat alle zur ordnungsgemäßen Ausführung unserer Leistungen erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen, insbesondere:
    • freien und sicheren Zugang zur Baustelle,
    • Bereitstellung von Strom und – falls erforderlich – Wasser,
    • Sicherstellung der statischen Voraussetzungen an Wänden, Decken und sonstigen Bauteilen,
    • Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen (z.B. für baurechtliche Änderungen), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  2. Der Kunde hat die Baustelle so vorzubereiten, dass der Einbau der Bauteile ohne unnötige Unterbrechungen und Behinderungen erfolgen kann (z.B. freigeräumte Fensterlaibungen).
  3. Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung oder kommt er damit in Verzug, sind wir berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand (zusätzliche Fahrten, Wartezeiten, Lagerung) gesondert zu berechnen und Leistungsfristen entsprechend zu verlängern.

 

7. Abnahme

  1. Nach Fertigstellung der Leistungen teilen wir dem Kunden die Fertigstellung mit und fordern ihn zur Abnahme auf. Die Abnahme erfolgt grundsätzlich gemeinsam vor Ort und wird in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert.
  2. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen nur unwesentlicher Mängel nicht verweigern.
  3. Nimmt der Kunde die Leistung trotz Fertigstellungsmitteilung nicht innerhalb von 7 Kalendertagen ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, und hat er das zu vertreten, gilt die Leistung als abgenommen (gilt nur gegenüber Unternehmern). Die Ingebrauchnahme der Leistung durch den Kunden steht der Abnahme gleich.
  4. Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Leistung auf den Kunden über.

 

8. Gewährleistung (Mängelansprüche)

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, insbesondere nach Werkvertragsrecht des BGB.
  2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Leistung.
  3. Offensichtliche Mängel soll der Kunde – zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten – möglichst innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme in Textform anzeigen; für Verbraucher bleiben die gesetzlichen Rechte auch bei späterer Anzeige erhalten, jedoch kann eine verzögerte Anzeige Beweiserleichterungen erschweren.
  4. Uns ist zur Nacherfüllung eine angemessene Frist einzuräumen. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie unberechtigt verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist durchgeführt, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften Minderung verlangen oder – bei nicht nur unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.
  6. Keine Gewährleistung besteht insbesondere für:
    • Schäden, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Reinigungsmittel, eigenmächtige Eingriffe oder bauliche Veränderungen durch den Kunden oder Dritte entstehen,
    • Schäden durch außergewöhnliche äußere Einflüsse (z.B. Sturm über den üblichen Windlasten, Hagel, Überschwemmung),
    • Verschleißteile und natürliche Abnutzung (z.B. Dichtungen, bewegliche Beschlagteile im Rahmen der üblichen Lebensdauer).
  7. Wartungs‑, Einstell‑ und Pflegearbeiten (z.B. Ölen/Fetten von Beschlägen, Nachstellen von Flügeln, Pflege von Oberflächen) sind regelmäßig erforderlich, um die Funktion zu erhalten, und gehören – sofern nicht ausdrücklich beauftragt – nicht zur Gewährleistung, sondern sind vom Kunden als Unterhalt zu tragen.

 

9. Änderungen und Zusatzleistungen

  1. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs und Zusatzleistungen auf Wunsch des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung (mindestens Textform) und werden zusätzlich nach Aufwand oder gemäß ergänzendem Angebot vergütet.
  2. Ergeben sich im Zuge der Ausführung technisch zwingende Zusatzarbeiten, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren (z.B. unvorhersehbare Bauschäden am Bestand), informieren wir den Kunden unverzüglich. Diese Leistungen gelten als Zusatzleistungen und sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht bereits im vereinbarten Preis enthalten sind.

 

10. Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte bewegliche Sachen (z.B. Fenster, Türen, Rollläden, Glas, Zubehör) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend:
    • Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
    • Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zulässig. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes an uns ab.

 

11. Haftung

  1. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften
    • für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, und
    • für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen. Zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

12. Versicherung

  1. Wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für unsere Leistungen angemessenen Deckungssumme.

 

13. Rücktritt / Kündigung durch den Auftragnehmer

  1. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn
    • der Kunde trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung fällige Zahlungen nicht leistet oder
    • der Kunde seine Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt und hierdurch die Ausführung der Leistungen unzumutbar erschwert oder unmöglich macht.
  2. In diesen Fällen behalten wir den Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der bis dahin entstandenen, nachweisbaren Aufwendungen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

 

14. Datenschutz

  1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses.
  2. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Speicherfristen sowie zu den Rechten betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Beschwerderecht) ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung, die wir auf Anfrage zur Verfügung stellen und auf unserer Website veröffentlichen.

 

15. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Sitz in Kaiserslautern. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

 

Inhaber: Jeton Bajrami
An der Emilsruhe 49 

67657 Kaiserslautern

Stand: 20.04.2026

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